Privatinsolvenz

Privatinsolvenz

Schuldnerberatung Köln, Schuldnerhilfe , Privatinsolvenz beantragen

Privatinsolvenz schnell erklärt 

Die Privatinsolvenz wird offiziell auch Verbraucherinsolvenz genannt und bietet die Möglichkeit eines vereinfachten Insolvenzverfahrens, das durch die Insolvenzordnung (kurz: InsO) geregelt ist. Das Ziel der Privatinsolvenz ist, hoch verschuldeten Privatpersonen einen Neuanfang zu ermöglichen, was allerdings erst nach einer gewissen Zeit möglich wird.

Die Voraussetzung für den Neuanfang, den die Privatperson mit der Privatinsolvenz anstrebt, ist der Ablauf der Wohlverhaltensphase, mit der auch das Insolvenzverfahren endet und die Privatperson von der Pflicht entbindet, restliche Schulden zu tilgen. Diese Vorgehensweise nennt man auch Restschuldbefreiung, die aber frühestens nach sechs Jahren erreicht wird und wobei als Stichtag der Tag zählt, an dem das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wurde.

Es gibt Bedingungen und Voraussetzungen, damit die Privatinsolvenz überhaupt begonnen werden kann: Der Schuldner muß eine natürliche Person sein – ein Verbraucher - weshalb dieses Verfahren auch Verbraucherinsolvenz heißt. Dennoch können auch ehemalige Selbstständige sowie Kleingewerbetreibende Privatinsolvenz anmelden, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben. Es dürfen weiterhin lt. § 304 InsO keine Verbindlichkeiten aus den Beschäftigungsverhältnissen mit ehemaligen oder aktuellen Arbeitnehmern bestehen.

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens lässt sich in vier Schritte unterteilen:

1. Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern.

2. Als Nächstes folgt das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.

3. Das vereinfachte Insolvenzverfahren oder auch die Privatinsolvenz.

4. Das Verfahren der Restschuldbefreiung sowie die Wohlverhaltensperiode.
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